Hier finden Sie Neuigkeiten der Praxis und um das Thema Kinder- & Jugendmedizin ...
Liebe Patienten und Familien,
von Montag, den 21. Oktober, bis zum Freitag, den 25. Oktober 2024, befindet sich die Praxis Dr. Beck & Kollegen im Praxis-Herbsturlaub.
Vertretungspraxen in diesem Zeitraum sind:
Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Lökenhoff und Büttner
Im Hilingschen 5
58300 Wetter
02335 / 5012
Dr. med. Martin Lenz
Jan Roschinsky und Kollegen
Stockumerstr.21
58453 Witten
Telefon: 02302 / 60556
Wir wünschen allen Patienten und Familien sonnige Herbstferien
Der Terminkalender der Praxis ist bis zum 30. Juni 2025 freigegeben.
Fragen Sie bitte frühzeitig Ihre Termine per Mail an, damit wir Ihren individuellen Terminwünschen entsprechen können.
Der Herbst beginnt, die Infektrate steigt und wir wechseln nun am Dienstag, dem 01. Oktober, wie in jedem Jahr, unsere Sprechstundenaufteilung in unseren Winterbetrieb.
Der Winterplan unserer Sprechstundenaufteilung gilt immer vom 01. Oktober, bis zum 31. März des Folgejahres.
Bedeutet für Sie, dass wir deutlich mehr Zeit und Aufmerksamkeit unseren täglichen Akutsprechstunden widmen und unsere Terminsprechstundenangebote dafür reduzieren.
Wir bitten um Verständnis, dass wir im Wintermodus nicht alle Ihre Anfragen auf Vorsorgetermine, mit einem sehr zeitnahen Terminangebot beantworten können.
Akutsprechstunden im Winter 2024/2025
Montag 08:00 – 12:00 + 16:00 – 17:00
Dienstag 10:00 – 12:00 + 16:00 – 17:00
Mittwoch 10:00 –
12:00
Donnerstag 10:00 – 12:00 + 16:00 – 17:00
Freitag 10:00 – 12:00
Terminsprechstunden im Winter 2024/2025
Montag ----
14:30 – 16:00
Dienstag 7:45 – 10:00 + 14:30 – 16:00
Mittwoch 7:45 –
10:00
Donnerstag 7:45 – 10:00 + 14:30 – 16:00
Freitag 7:45 – 10:00
Da wir aktuell häufig zusätzliche ärztliche Ressourcen haben, werden wir Ihnen tagesabhängig auch "Akutsprechstunden-Richtzeiten" in der Kernzeit der Terminsprechstunde anbieten können.
Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie hin und wieder Akutsprechstunden-Richtzeiten online im eigentlichen Sprechstundenabschnitt der Terminsprechstunden buchen können, hier werden Ihnen dann
zusätzlichen Angebote der Versorgung gemacht.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über die neue STIKO-Empfehlung zur RSV-Prophylaxe für alle Säuglinge, mit Geburt nach dem 31. März 2024 informieren.
RSV-Infektion:
RSV-Infektionen sind weltweit die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege bei Säuglingen und Kleinkindern. Wie die Influenza treten RSV-Erkrankungen saisonal gehäuft in den Herbst- und Wintermonaten auf (Oktober - März), meist mit einem saisonalen Maximum im Januar/Februar. Neugeborene und junge Säuglinge sind in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet schwer an RSV zu erkranken. RSV-Infektionen sind die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland. Jährlich werden in Deutschland etwa 25.000 Säuglinge aufgrund einer RSV-Erkrankung hospitalisiert und 200.000 Säuglinge ambulant behandelt. Besonders hoch ist die RSV-Krankheitslast in den ersten 6 Lebensmonaten. Die Mehrheit (ca. 80 %) der schweren RSV-Infektionen tritt bei zuvor gesunden Säuglingen auf. Risikofaktoren für schwere RSV-Krankheitsverläufe sind Frühgeburtlichkeit, angeborene Herzfehler, syndromale Erkrankungen, angeborene/erworbene Formen schwerer Immundefizienz, neuromuskuläre Erkrankungen und chronische Lungenkrankheiten. In den Wintermonaten führen RSV-Infektionen wiederkehrend zu Überlastungen in der ambulanten und stationären Versorgung. Die Verhinderung von RSV-Erkrankungen bei Säuglingen hat aufgrund der Krankheitslast eine hohe Public-Health-Relevanz und ist im öffentlichen Interesse.
Ziel der RSV-Prophylaxe:
Ziel der Empfehlung zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus) ist es, die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen jeglichen Gestationsalters und unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer ersten RSV-Saison in Deutschland zu reduzieren. Insbesondere sollen RSV-bedingte Hospitalisierungen, intensivmedizinische Behandlungen und RSV-bedingte Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden.
Nirsevimab (Arzneimittel Beyfortus):
Bei Nirsevimab (Beyfortus) handelt es sich um einen rekombinanten, neutralisierenden, humanen monoklonalen Antikörper gegen das Fusionsprotein des RS-Virus (RSV-F-Protein). Der Antikörper verfügt im Vergleich zu den bisherigen Präparaten über eine deutlich längere Halbwertszeit im Organismus. Nirsevimab hemmt damit für einige Monate sehr effektiv die Fusion der Virusmembran mit der Membran der Schleimhautzellen und die Fusion der Zellmembran infizierter Zellen mit deren Nachbarzellen. Damit wird das Eindringen des RS-Virus in die Schleimhautzelle und die Ausbreitung über direkte Zell-zu-Zell-Übertragungen verhindert. Nirsevimab wird als Einmaldosis intramuskulär verabreicht und wirkt, kurz vor der RSV-Saison verabreicht, über den gesamten Zeitraum der RSV-Saison ausreichend protektiv (Schutzrate ca. 80%). Immunogenitätsdaten legen nahe, dass die Entwicklung einer natürlichen humoralen Immunität gegenüber RSV durch Nirsevimab nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Neue STIKO Empfehlung mit Wirkung ab Juni 2024:
Die STIKO empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus), als Einmaldosis kurz vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison. Die Definition der "RSV-Saison" orientiert sich in der Empfehlung nicht an den jeweiligen epidemiologischen RSV-Infektionszahlen des Jahres (epidemiologische RSV-Saison), sondern wird hierfür formell vom 01. Oktober bis 31. März des Folgejahres festgelegt (STIKO-RSV-Saison). Alle Säuglinge, die nach dem 31. März des Jahres geboren werden (01.April - 30.September), sollen (mit 2024 beginnend) möglichst im Herbst, mit Beginn ihrer ersten RSV-Saison (STIKO-RSV-Saison), eine passive RSV-Prophylaxe mit dem Wirkstoff Nirsevimab (Beyfortus) als Einmalinjektion beim Kinderarzt erhalten. Neugeborene jeglichen Gestationsalters, die während der RSV-Saison geboren werden (01. Oktober - 31. März des Folgejahres), sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise vor Entlassung aus der Geburtseinrichtung erhalten. Gesunde Säuglinge werden dabei nur einmalig, vor oder in ihrer jeweilig ersten RSV-Saison geschützt. In den darauffolgenden Herbst- Winterphasen ist das Kind bereits in einer Alters- und Gewichtsklasse, die eine deutlich geringere Anfälligkeit für tiefe Atemwegsinfekte mit RS-Viren besitzt. Nirsevimab kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den Standardimpfungen des Säuglingsalters verabreicht werden. Bei Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist in der Regel keine Nirsevimab-Prophylaxe mehr erforderlich. Für gesunde Neugeborene, deren Mütter während der aktuellen Schwangerschaft eine RSV-Impfung (Abrysvo) erhalten haben, ist ebenfalls keine Nirsevimab-Prophylaxe erforderlich.
Verträglichkeit der RSV-Prophylaxe:
Die Rate an milden Lokalreaktionen nach der Impfung (Missempfindungen oder Rötung an der Injektionsstelle, Hautausschlag) ist gering (<1%). Erkennbare Überempfindlichkeitsreaktionen, (allermeist milde) allergische Reaktionen oder auch (kurzzeitige) Blutbildveränderungen sind sehr selten (< 0,15%). Bedrohliche allergische Reaktionen (Anaphylaxien) oder nachhaltige medizinische Schäden wurden bisher nicht beobachtet. Die Art und Häufigkeit der lokalen und systemischen Impfreaktionen waren in den bisherigen Studien mit Nirsevimab vergleichbar zu der Rate in der jeweiligen Plazebo-Gruppe. Bis auf leicht vermehrte Lokalreaktionen wird Nirsevimab gut vertragen. Es bestehen aktuell keine Sicherheitsbedenken.
Anspruchsberechtigte im ersten Herbst 2024
- Informationsstand 25.09.2024 -
Gesunde Säuglinge
Diese haben im Herbst 2024 einen gesetzlichen Anspruch auf die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab, wenn sie nach dem 31. März 2024 geboren wurden, denn diese Gruppe hat nach STIKO-Definition der RSV-Saison (Oktober - März), formal noch keine RSV-Saison erlebt.
Kinder mit relevanten Risikofaktoren für schwere RSV Infektionsverläufe (s.o.)
Diese haben Anspruch auf einen Schutz mittels Beyfortus auch vor oder in ihrer zweiten RSV-Saison, maximal bis zu ihrem 2. Geburtstag.
Aufwand und Kosten der Prophylaxe:
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden die RSV-Prophylaxe für die anspruchsberechtigten Patienten (s.o.) in voller Höhe übernehmen. Gesunde Säuglinge, die vor dem 01.April 2024 geboren wurden, können leider nicht mit der medikamentösen RSV-Prophylaxe versorgt werden. Unabhängig von der fehlenden Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen, hat das Medikament bei gesunden Säuglingen nur eine arzneimittelrechtliche Zulassung für den Einsatz vor oder in ihrer ersten RSV-Saison (STIKO-RSV-Saison). Ein zulassungsüberschreitender Einsatz des Arzneimittels, in Form der Anwendung vor oder in der zweiten RSV-Saison, entspräche einem sog. "Off-Label-Einsatz", wobei die Herstellerhaftung entfällt, der verordnende/durchführende Arzt weitreichende juristische Aufklärungspflichten trägt und allermeist auch in gewissem Umfang für eventuelle medizinische Schäden haftet.
Zeitraum der Prophylaxe:
Die Prophylaxe sollte spätestens eine Woche vor Beginn der epidemiologischen RSV-Saison verabreicht werden. Der Beginn der epidemiologischen RSV-Saison variiert von Jahr zu Jahr und ist nur mit Blick auf die jeweils aktuellen RSV-Infektionszahlen für das einzelne Jahr zu bestimmen. Wir empfehlen die RSV-Prophylaxe ab Mitte-Oktober bis November durchzuführen, so sollte eine gute Immunität in der statistischen RSV-Hochinfektionsphase Januar bis Februar vorliegen.
Termine in unserer RSV-Impfsprechstunde:
Der genaue Auslieferungszeitpunkt und der Lieferumfang des Arzneimittels an die Großhändler und Apotheken ist aktuell noch unsicher.
Der Hersteller kündigte hierzu Anfang bis Mitte Oktober an. Ob und wieviel des bundesweit sehr begehrten Arzneimittels uns dann zur Verfügung steht, wissen wir jetzt noch nicht.
Dies erschwert eine solide Planung der RSV-Impfsprechstunde 2024, sollte aber ein Phänomen des ersten Jahres der Verfügbarkeit bleiben.
Um Ihnen ein zeitgerechtes Angebot machen zu können, haben wir für unsere anspruchsberechtigten Säuglinge und Patienten mit besonderen Risokfaktoren eine RSV-Impfsprechstunde eingerichtet.
Diese wird immer am Dienstagvormittag, von 08:00 - 12:00 Uhr stattfinden und beginnt offiziell ab dem 29. Oktober 2024.
RSV-Impfsprechstunde: Immer Dienstag , von 08:00 - 12:00 Uhr
Mit Verfügbarkeit des Arzneimittels Beyfortus, kann die RSV-Prophylaxe bei uns aber auch bei jedem sonstigen geplanten Vorsorge- oder Impftermins Ihres Säuglings durchgeführt werden.
Falls Sie einen RSV-Impftermin vereinbaren wollen oder sonstige weiterführende Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:
Termine: termin-praxis-beck@web.de
Fragen: info-praxis-beck@web.de
Weitere Informationen zum Thema RSV-Prophylaxe
Unsere Grippeimpfsprechstunde beginnt in diesem Jahr in der KW 39, ab Donnerstag, den 26.09.2024.
Wir empfehlen allen Familien an die Auffrischung Ihres Grippeschutzes zu denken, es ist die bestmögliche medizinische Maßnahme, um längere influenzabedingte Krankheitsphasen aller
Familienmitglieder und potenziell bedrohliche Infektereignisse für die Großeltern oder medizinisch vorbelasteten Familienmitglieder unwahrscheinlicher zu machen.
Der Impfstoff wurde auf Basis der jährlichen Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den zirkulierenden Influenza-Stämmen produziert und vermittelt den aktuell bestmöglichen
Grippeschutz (4-fach, syn. tetravalent, syn. quadrivalent).
Warum Kinder und Jugendliche gegen die Influenza impfen?
Kleinkinder, junge Schulkinder und Jugendliche erkranken überdurchschnittlich häufig an der saisonalen Influenza.
Diese verläuft zwar größtenteils relativ mild und ohne Komplikationen, die Kinder und Jugendlichen tragen die Influenza aber in die Familien und infizieren statistisch 2-3 weitere (ungeimpfte)
Familienmitglieder.
Zudem entfaltet die Influenzaimpfung bei Kindern eine deutlich höhere Schutzrate im Vergleich zu den älteren (Risiko-)Patienten, daher führt die Impfung dieser Patientengruppen zu einem sehr
effektiven Umgebungsschutz, wovon insb. die Großeltern profitieren.
Kinder bis inkl. 8 Jahre:
Kinder vor dem 9. Geburtstag, welche bisher noch nie gegen die Influenza geimpft wurden, sollten in der ersten Saison (und nur in dieser) zweimalig (Abstand min. 4 Wochen) geimpft werden.
Es besteht bei erstmaliger und nur einmaliger Impfung in der Altersgruppe bis inkl. 8 Jahre die Möglichkeit, dass der Impfschutz nur unzureichend lange anhält und bei früher Impfung bereits vor
dem Ende der Influenzasaison wieder abfällt.
Schwangere Personen:
Inaktivierte Grippeimpfstoffe, wie der von uns genutzte Injektionsimpfstoff, können während der gesamten Schwangerschaft angewendet werden. Verglichen mit dem ersten Schwangerschaftstrimester
liegen für das zweite und dritte Schwangerschaftstrimester jedoch größere Sicherheitsdatensätze vor. Die Grippe-Impfung wird für Schwangeren ab dem 2 Trimester (ab 13.SSW) ausdrücklich empfohlen.
Eine Grippe-Infektion in dieser Phase der Schwangerschaft ist mit einem erheblich größeren Risiko an Komplikationen für die Mutter und das ungeborene Leben verbunden. Zudem erhält ein ggf. in der
Grippesaison geborene Säugling, einen effektiven Grippeschutz über die mütterlichen Antikörper (Nestschutz) einer geimpften Mutter.
Impfdurchführung:
Die Grippe-Impfung wird üblicherweise von den entsprechend weitergebildeten medizinischen Fachangestellten der Praxis durchgeführt (Medizinische Impfassistenten).
Art und Verträglichkeit der Impfung:
Der Grippeimpfstoff ist ein Spaltimpfstoff (Peptidimpfstoff) und besteht nicht aus vermehrungsfähigen Erregern oder mRNA. Er ist zudem sehr gut verträglich. Die Rate an milden fieberhaften
Reaktionen nach der Impfung liegt deutlich unter 10 %.
Nach einer Impfung können Beschwerden an der Einstichstelle auftreten, z.B. Schmerzen oder Rötung. Es gibt auch Impfreaktionen, die den ganzen Körper betreffen können, wie z. B. Fieber oder
Kopfschmerzen. Diese Reaktionen sind ein Zeichen dafür, dass sich das Immunsystem mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Impfreaktionen klingen in der Regel nach einigen Tagen von selbst wieder
ab.
Aufwand und Kosten der Impfung:
Wir bieten Ihnen die Grippe-Impfung Ihrer ganzen Familie, mit dem Influenza-Vierfachimpfstoff "Vaxigrip tetra 2024/2025" in einem Termin bei uns an.
Es entstehen Ihnen hierbei keinerlei Kosten.
Zeitraum und Termine der Impfung:
Die Grippe-Impfung erfolgt am besten zwischen Oktober bis Ende Dezember. Immunologisch betrachten gibt es nach Auslieferung der aktualisierten Impfstoffe keinen zu frühen Zeitpunkt der jährlichen
Grippeschutzimpfung. Eine stattgehabte Impfung Ende September des Jahres, entfaltet auch noch zum Ende der Grippesaison, im März des Folgejahres, eine sehr gute Schutzwirkung. Da in den meisten
Jahren die "Grippewelle" erst am Anfang des Januars (Kalenderwoche 2 - 6) nach Deutschland kommt und der vollständige aktualisierte Impfschutz erst ca. 2 Wochen nach der Impfung aufgebaut ist,
sollten Sie aber darauf achten, die jährliche Grippe-Impfung Ihrer Familie bis spätestens Mitte Dezember durchgeführt zu haben. Beachten Sie dabei auch bitte, dass Kinder vor dem 9.Geburtstag,
welche bisher noch nie gegen die Influenza geimpft wurden, in der ersten Saison zweimalig (Abstand 4 Wochen) geimpft werden sollten (s.o.). Bei Kindern in dieser Situation, also bitte den ersten
Grippe-Impftermin für spätestens Mitte November planen.
Um Ihnen ein zeitgerechtes Angebot machen zu können, haben wir für Sie eine Grippe-Impfsprechstunde eingerichtet:
Grippe-Impfsprechstunde 2024/2025:
Donnerstag: 14:15 - 16:00 Uhr
Zusätzlich können Impftermine auch individuell vereinbart oder an sonstige Termine (z.B. Vorsorgetermine) gekoppelt werden.
Falls Sie einen Grippe-Impftermin vereinbaren wollen melden Sie sich gerne mit Ihren Terminwünschen per Mail bei uns:
Termine: termin-praxis-beck@web.de
Die neue Empfehlung der Ständige Impfkommission STIKO (Januar 2024), alle Kinder bis inkl. einem Alter von 4 Jahren (bis zum 5. Geburtstag), gegen die mittlerweile größte Gruppe der bakteriellen
Hirnhautentzündungen zu impfen (Meningokokken der Serogruppe B), ist nun offiziell durch alle gesetzlichen Gremien, bzw. Ausschüsse gelaufen und seit Juni 2024 eine Pflichtleistung aller
Krankenkassen.
Wie verläuft eine Meningokokken B Erkrankung?
Eine Erkrankung kommt insbesondere in Form einer Entzündung der Hirnhäute (Meningokokken-Meningitis) oder aber in Form einer bakteriellen Blutvergiftung (Meningokokken-Sepsis) vor.
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch einer Erkrankung (Symptome) dauert es in der Regel nur wenige Tage.
Zunächst treten kurzzeitig grippeähnliche Symptome auf (Krankheitsgefühl, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen), dann folgt fast immer hohes Fieber, Schüttelfrost und Schwindel mit schwerstem
Krankheitsgefühl.
Bei einer Meningitis kommt es unter anderem zusätzlich zu Erbrechen und Nackensteifigkeit, bei einer Sepsis zusätzlich zu Hautveränderungen. Innerhalb von wenigen Stunden kann sich ein
lebensbedrohliches Krankheitsbild, bis hin zum septischen Schock mit Organversagen entwickeln.
Der Krankheitsverlauf ist meist zügig voranschreitend, die Bedrohlichkeit der Erkrankung ist aufgrund der Dynamik und Kürze der Zeit, auch von erfahrenen Ärzten, nur selten rechtzeitig zu
erkennen und der Verlauf allermeist schwerwiegend bis lebensbedrohlich.
Wie häufig sind Meningokokken B Erkrankung?
Insgesamt treten invasive Meningokokken-B Erkrankungen sehr selten auf.
Das höchste MenB-Erkrankungsrisiko haben Säuglinge, gefolgt von Kleinkindern im Alter von 1-4 Jahren (3-4 von 100.000 Säuglingen; 1 von 100.000 Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag).
Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen tritt die Erkrankung ebenfalls auf, die Neuerkrankungsrate ist aber viel geringer als bei den unter 5-Jährigen.
Ziel der Impfung gegen Meningokokken B Erkrankung?
Durch die Impfung soll die Zahl der invasiven MenB-Erkrankungen reduziert und mögliche folgenschwerer Erkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern verhindert werden.
Wer soll geimpft werden?
Da das Erkrankungsrisiko und die Schwere der Erkrankung im ersten Lebensjahr am höchsten ist, ist die frühzeitige Impfung aller Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten wichtig.
Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum fünften Geburtstag verabreicht werden.
Für Kinder ab fünf Jahren spricht die STIKO derzeit keine Standardimpfempfehlung aus, da die Neuerkrankungsrate der MenB-Erkrankungen bei älteren Kindern ab 5 Jahren viel niedriger ist.
Dies schließt jedoch eine individuelle Entscheidung für die Impfung ab fünf Jahren nach ärztlicher Beratung entsprechend der Zulassung nicht aus.
Die allermeisten Krankenkassen erstatten die Kosten einer Impfung auch für ältere Kinder oder Jugendliche ganz oder anteilig.
Wie sieht das Impfschema aus?
Säuglinge sollen frühzeitig, im Alter von 2, 4 und 12 Monaten mit dem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden, denn hier ist die Gefahr durch die Erkrankung am allerhöchsten.
Falls nicht schon im Säuglingsalter geimpft, erhalten Kinder im Alter von 12-23 Monate zwei Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von 2 Monaten und eine dritte Dosis 12-23 Monate nach der
zweiten Dosis.
Falls noch nicht geimpft, erhalten Kinder ab 24 Monaten nur zwei Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von einem Monat.
Wie gut wirkt die Impfung?
Keine Sicherheitsmaßnahme, so auch keine Impfung, wirkt zu 100%. Die Meningokokken B-Impfung mit Bexsero ist aber sehr wirksam, die klinische Wirksamkeit der Impfung liegt bei ca. 85
Prozent.
Die MenB-Impfung schützt jedoch nicht vor der asymptomatischen Besiedlung des Nasen-Rachenraumes.
Ein Populationseffekt, bei dem ungeimpfte Personen indirekt durch die Impfung anderer geschützt werden, kann daher nicht erzielt werden.
Was die Dauer der Schutzwirkung der Meningokokken-B-Impfung betrifft, so können aufgrund der Seltenheit der Erkrankung nur weitere bevölkerungsweite Beobachtungsstudien zeigen, ob die im
Säuglings- oder Kleinkindesalter durchgeführte Impfung auch noch im Jugendlichen- und Erwachsenenalter Schutz vermittelt. Genauere Daten zur hiesigen Population in Deutschland fehlen naturgemäß
noch, werden aber fortlaufend gesammelt.
Wie sicher ist der Impfstoff , bzw. mit welchen Impfreaktionen und Nebenwirkungen ist zu rechnen?
Der Impfstoff gegen Meningokokken B ist seit 2013 zugelassen. Weltweit sind bereits viele Millionen Kinder mit Bexsero in Kombination mit anderen Impfstoffen geimpft worden, es sind in den über
10 Jahren keinerlei Gefahrenhinweise an Nebenwirkungen gesammelt worden, die das Maß anderer Impfstoffe relevant übersteigen. Die Impfung mit dem Meningokokken B Impfstoff Bexsero ist daher als
sehr sicher einzustufen.
Von unerwünschten Langzeitwirkungen, also Nebenwirkungen, die nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung, sondern erst Jahrzehnte danach auftreten, ist bei Impfungen in keiner Weise
auszugehen.
Dazu gibt es weder eine medizinisch-biologische Plausibilität noch immunologische Hinweise.
Nach Impfung gegen Meningokokken B kann es natürlich - wie bei jeder Impfung - zu den üblichen Unannehmlichkeiten eines stimulierten Immunsystems kommen:
Vereinzelt tritt kurzzeitiges Fieber, lokale Missempfindungen sowie eine Schwellung und Rötung an der Einstichstelle auf.
Diese Impfreaktionen lassen gewöhnlich nach Stunden bis wenigen Tagen wieder nach.
Was kostet die Impfung?
Alle Patienten im entsprechenden Altersbereich haben ab sofort den Anspruch die Impfung zulasten der Krankenkassen zu erhalten.
Es existieren allerdings noch keine gültigen Impfvereinbarungen der Krankenkassen mit den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen, sodass aktuell sowohl der Impfstoff, als auch die Impfleistung
bisher noch nicht vom Arzt direkt abgerechnet werden kann.
Bis zur Einigung, in Form einer gültigen Impfvereinbarung, wird der Impfstoff seitens der Patienten mittels eines Privatrezeptes direkt in der Apotheke gekauft (ca. 120 Euro) und die Patienten
erhalten nach der Impfung (am jeweiligen Quartalsende) eine Rechnung der Impfleistung vom Arzt per Post (ca. 40-50 Euro).
Das abgestempelte Rezept (mit der Quittung aus der Apotheke) sowie die entsprechende Arztrechnung kann dann einzeln oder zusammen bei der jeweiligen Krankenkasse unkompliziert eingereicht werden
(am besten per App).
Die angefallenen Kosten müssen Ihnen zu 100% von allen Krankenkassen erstattet werden. Hierauf gibt es nun einen Rechtsanspruch.
Fazit unserer Praxis:
Die Impfempfehlung schließt aus unserer Sicht nun endlich die Impflücke gegen Meningokokken B und bietet ein sehr gutes individuelles Schutzprofil vor einer zwar seltenen, aber sehr
heimtückischen und schicksalshaften Erkrankung.
Wir empfehlen allen unseren Patienten diese Impfung nach der STIKO Empfehlung zeitgerecht durchzuführen, damit insbesondere die kleinen Säuglinge rasch eine schützende Immunkompetenz gegen diese
Erreger aufbauen.
Alle Familien und Patienten, die die Impfung entsprechend der STIKO Empfehlung jetzt nachholen wollen, bitten wir sich sehr zeitnah in unserer Praxis zu melden, damit wir bei den von uns
betreuten Patienten die Impfungen bis zum kommenden Winter zügig nachholen können. Nur der infektarme Sommer gibt uns die organisatorische Freiheit eine flächendeckende Nachholimpfung aller
Kinder in der Altersgruppe in unseren Sprechstunden durchzuführen. Ab September müssen wir unsere Praxisressourcen wieder der Akutversorgung widmen.
Weiterführende Informationen zur Impfung und Erkrankung finden Sie hier: www.impfen-info.de
Termine für die Impfung vereinbaren Sie hier: termin-praxis-beck@web.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: info-praxis-beck@web.de
Das Frühjahr beginnt, die Infektrate sinkt und wir wechseln, wie in jedem Jahr, unsere Sprechstundenaufteilung zum 01. April in unseren Sommerbetrieb (s.u.)
Der Sommerplan unserer Sprechstundenaufteilung gilt immer vom 01. April, bis zum 30. September des Jahres.
Bedeutet für Sie, dass wir nun deutlich mehr Zeit und Aufmerksamkeit unseren täglichen Terminsprechstunden widmen und unsere Akutsprechstundenangebote dafür reduzieren.
Akutsprechstunden im Sommer 2024
Montag 10:00 – 12:00
+ 16:00 – 17:00
Dienstag 11:00 – 12:00 + 16:00 –
17:00
Mittwoch 11:00 –
12:00
Donnerstag 11:00 – 12:00 + 16:00 – 17:00
Freitag 11:00 – 12:00
Terminsprechstunden im Sommer 2024
Montag 7:45 –
10:00 + 14:30 – 16:00
Dienstag 7:45 –
11:00 + 14:30 – 16:00
Mittwoch 7:45 –
11:00
Donnerstag 7:45 – 11:00
+ 14:30 – 16:00
Freitag 7:45 – 11:00
Da wir aktuell häufig zusätzliche ärztliche Ressourcen haben, werden wir Ihnen tagesabhängig auch "Akutsprechstunden-Richtzeiten" in der Kernzeit der Terminsprechstunde anbieten können.
Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie hin und wieder Akutsprechstunden-Richtzeiten online im eigentlichen Sprechstundenabschnitt der Terminsprechstunden buchen können, hier werden Ihnen dann
zusätzlichen Angebote der Versorgung gemacht.
Liebe Patienten und Familien,
von Dienstag, den 02. April, bis zum Freitag, den 05. April 2024, befindet sich die Praxis Dr. Beck & Kollegen im Praxis-Osterurlaub.
Vertretungspraxen in diesem Zeitraum sind:
Praxis Dr. med. Anke Zwilling
Kirchplatz 1
45549 Sprockhövel
02324 / 78947
Gemeinschaftspraxis Dr. med. Lökenhoff und Büttner
Im Hilingschen 5
58300 Wetter
02335 / 5012
Wir wünschen allen Patienten und Familien sonnige Osterferien
Ab sofort ist die kontaktlose Verordnung von Arzneimitteln für alle Kassenpatienten möglich!
Die Voraussetzung der digitalen Verordnung von Arzneimitteln für Kassenpatienten ist, dass die elektronische Gesundheitskarte des Patienten im jeweils gültigen Quartal bereits bei uns eingelesen wurde.
Ist die Gesundheitskarte des Patienten einmalig im Quartal eingelesen, können im Anschluss daran im gesamten laufenden Quartal, nach Ihrer Anfrage per Telefon (Gespräch oder Anrufbeantworter)
oder Mail, E-Rezepte innerhalb von Sekunden nach unserer Erstellung und Freischaltung, in jeder Apotheke in Deutschland, mit der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten oder der E-Rezept-App unmittelbar eingelöst werden.
Sie sparen sich damit ab sofort das Abholen, Faxen, Schicken oder Nachreichen eines Papier-Rezeptes!
Zeitliche Organisation in unserer Praxis:
Rezeptanfragen des Vormittages (Eingang bis 12:00 Uhr) werden bis spätestens 14:00 Uhr des aktuellen Werktages freigeschaltet
Rezeptanfragen des Nachmittages (Eingang bis 17:00 Uhr) werden bis spätestens 18:00 Uhr des aktuellen Werktages freigeschaltet.
Ist ein gewünschtes E-Rezept deutlich vor dieser Zeit schon freigeschaltet, informieren wir Sie separat, mittels SMS (nach telefonischen Anfragen oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen) oder per Antwortmail (nach Mailanfragen), damit Sie das E-Rezept dann auch bereits früher einlösen können.
Bitte achten Sie bei Ihrer E-Rezept-Anfrage immer darauf, dass uns alle notwendigen Informationen zur korrekten Erstellung des E-Rezeptes unmissverständlich zur Verfügung stehen. Fehlen uns relevante Informationen zu Ihrer Anfrage, erhalten Sie eine Rückrufbitte (per SMS oder Mail, s.o.) zur zeitnahen Klärung der offenen Fragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie bei fehlenden Informationen nicht selbst anrufen können.
Das digitale E-Rezept existiert bisher nur für die Arzneimittel von gesetzlich versicherten Patienten.
Folgende Rezeptanfragen müssen daher noch auf Papierrezepten realisiert und abgeholt werden:
Eine Digitalisierung dieser Rezepte und Verordnungen ist zwar auf dem gleichen Weg geplant, aber erst in den kommenden Jahren umsetzbar.
Wir arbeiten seit Jahren mit dem Laborverbund "Bioscientia Institut Medizinische Diagnostik", einem der größten europäischen Labordienstleister zusammen.
Damit Sie Ihre Laborergebnisse (u.a. Blutbefunde, Abstrichergebnisse, Urin-/ und Stuhlbefunde) in Zukunft zeitnah und selbstständig jederzeit digital einsehen und verwalten können, werden wir
Ihnen ab sofort Ihre Laborergebnisse auch immer digital, über die Patienten-Befund-App (Bioscientia Pat.App) unseres Laboranbieters zur Verfügung stellen:
Die Bioscientia Pat.App finden Sie, je nach Betriebssystem, auf den üblichen App-Plattformen:
Bioscientia Pat.App für Android
Bioscientia Pat.App für
iOS/Apple
Ablaufbeschreibung:
Veranlassen wir für Sie eine Labordiagnostik, bekommen Sie ab sofort von uns ein "Befundabrufkärtchen", mit dem aktuellen Auftragscode bzw. Barcode Ihres Laborauftrages ausgehändigt.
Mithilfe dieser Informationen (Eingabe des Auftragscodes oder einscannen des Barcodes mit dem Mobiltelefon aus der App) können Sie Ihre Laborergebnisse in der Bioscientia Pat.App freischalten,
digital einsehen, weiterleiten, ausdrucken und archivieren.
Ungeachtet dessen werden wir Sie natürlich weiterhin kurz telefonisch über den Befund informieren und stehen Ihnen für Fragen zu den Befunden im Rahmen der Telefonsprechstunde zur
Verfügung.
Wir betreuen mittlerweile einige tausend Kinder- und Jugendliche in der Region und das gesamte Praxisteam arbeitet täglich mit großem Einsatz, um alle Akutanfragen der Patienten zu priorisieren und gut zu versorgen.
Im aktuellen Herbst/Winter stoßen wir aufgrund der extremen Infektwelle mittlerweile häufig an unsere täglichen Belastungs- und Versorgungsgrenzen. Neben den Terminen der Terminsprechstunden (Vorsorgen, Beratungen, Impfungen, etc.), betreuen wir im Herbst / Winter teilweise bis zu 100 Akutpatienten pro Tag.
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass alle Akutanfragen im Rahmen der 3 - 5 Stunden der Akutsprechtunden des Tages versorgt werden müssen, erkennt man die enorme Arbeitsdichte in diesem Sprechstundenabschnitt. Nach Abzug der Transferzeiten und der Dokumentation, stünden uns rechnerisch nur Arzt-Patienten-Kontaktzeiten von wenigen Sekunden zur Verfügung (180 - 300 Minuten/100 Patienten). Ein weiterer Abbau der Terminsprechstundenabschnitte ist im Herbst/Winter nicht möglich, da viele Routineaufgaben (s.o.) nicht gänzlich eingestellt werden können.
Einerseits mahnt der Gesetzgeber und auch das Arbeitsrecht (Schutz der Mitarbeiter), dass eine Arztpraxis seine täglichen Kapazitätsgrenzen angemessen und realistisch setzen muss. "(...) Ein Arzt darf nur so viele Patienten zur Behandlung annehmen, dass ihm deren sachgemäße Betreuung unter Berücksichtigung seiner Arbeitskraft möglich bleibt (...)" (vgl. Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe Münster 2. Kammer, 08.08.2007, Aktenzeichen: 16 K 349/07.T).
Andererseits sind wir seitens der Berufsordnung für Ärzte vertragsärztlich verpflichtet medizinisch dringliche Fällen und „Notfallsituation“ umgehenden bzw. tagesgleich zu behandeln. (vgl. §7 Abs. 2 Berufsordnung für Ärzte).
Wir sind daher insbeondere im Herbst/Winter auch auf Ihr Einschätzungsvermögen und Ihr Verantwortungsgefühl uns gegenüber angewiesen.
Ohne Ihre Mithilfe und Kooperation ist die Versorgung dieser Zahl an Patienten in unseren täglichen Akutsprechstunden nicht durchführbar.
Wir bitten Sie daher um folgende Unterstützung:
Wägen Sie bitte eigenverantwortlich ab, ob ein Arztkontakt wirklich notwendig ist!
Viele fieberhafte Infekte können ersteinmal zu Hause symptomatisch betreut und durch Sie beobachtet werden, bevor Sie - bei fehlender Besserung - dann ggf. Kontakt zu uns aufnehmen. Bis März 2023 besteht für Patienten die Möglichkeit sich nach telefonischer Rücksprache auch krankschreiben zu lassen, dies gilt auch für Schulbescheinigungen und für die Kind-AU (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes). Rezepte für symptomlindernde Medikamente können Sie sich nach telefonischer Rücksprache bei uns abholen.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir nicht jedes Anliegen noch am gleichen Tage versorgen können!
Im Falle einer ausgebuchten Akutsprechstunde und bei einem Beschwerdebild, das medizinisch nicht zwingend noch am gleichen Tag einen Arztkontakt benötigt, können wir Ihnen aktuell häufig nur eine Richtzeit am Folgetag anbieten. Aktuell sind in aller Regel bis ca. 09:00 Uhr alle Richtzeiten für unsere Akutsprechstunden des aktuellen Tages restlos vergeben.
In dieser Situation dürfen unsere Mitarbeiterinnen nur noch wenige „Notfall-Richtzeiten“, für medizinisch dringliche Fälle oder subakute Notfälle, nach der eigentlichen Sprechstunde einplanen (siehe unten).
Lassen Sie sich durch unsere Mitarbeiterinnen am Telefon beraten!
Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne zu dem aktuellen Krankheitsbild am Telefon. Wichtige Aspekte der häuslichen Betreuung können hier ebenso wie medizinische Warnhinweise besprochen werden.
Meiden Sie hierbei bitte telefonische Stoßzeiten von 08:00 - 10:00 Uhr. Telefonzeiten mit geringerer Wartezeit für Anrufer sind 10:00 - 12:00 Uhr, sowie ggf. 15:30 - 17:00 Uhr.
Terminanfragen für die Terminsprechstunde stellen Sie bitte per E-Mail!
Nutzen Sie für Terminanfragen an unser Team bitte die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail. Jede Mail entlastet unsere Telefonleitungen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitslast für das Team, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen ggf. erst innerhalb von 2 - 3 Werktagen per Mail antworten können.
Richtzeitanfragen für die Akutsprechstunde buchen Sie bitte online!
Für Richtzeiten in einer unserer Akutsprechstunden nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung oder melden Sie sich telefonisch im Rahmen unserer Sprechstundenzeiten. Telefonzeiten mit geringer Wartezeit für Anrufer sind 10:00 - 12:00 Uhr, sowie ggf. 15:30 - 17:00 Uhr.
Onlinerichtzeiten werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten von uns freigegeben. 50% - 70% der Richtzeiten stehen bereits am Vortag der Akutsprechstunde für eine Buchung zur Verfügung. 30 – 50 % der Richtzeiten werden um ca. 08:00 Uhr am Tag der Akutsprechstunden zur Buchung freigegeben.
Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitslast für das Team, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen keine Richtzeit für die Akutsprechstunden per Mail vermitteln und Sie nicht auf Mailanfrage zurückrufen können!
Haben Sie Verständnis für Absagen im Krankheitsfall!
Auch Ärzte, Ärztinnen und MFAs erkranken einmal oder haben Kinder die erkranken oder ggf. in COVID-Quarantäne bzw. -Isolation geschickt werden. Vor der oben beschriebenen Mehrbelastung ist es gut nachvollziehbar, dass der Ausfall einzelner oder gar mehrerer Teammitglieder aktuell nicht mehr kompensiert werden kann.
Planen Sie bitte immer Wartezeiten mit ein!
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in den kommenden Monaten, trotz Ihrer Richtzeit oder Ihres Termines, immer wieder zu Wartezeiten für Sie kommen kann. Warten Sie gerne im Auto auf unserem Parkplatz hinter der Praxis oder gehen Sie bei gutem Wetter in unmittelbarer Praxisnähe spazieren. Planen Sie bitte Wartezeiten vorab bereits ein und freuen Sie sich sollte diese nicht entstehen.
Notfall-Richtzeiten
Um medizinisch dringliche Fälle auch noch bei überbuchter Akutsprechstunde tagesaktuell sichten zu können, besteht für Sie ab sofort die prinzipielle Möglichkeit eine sog. "Notfall-Richtzeit" buchen zu können. In der Notfall-Richtzeit wird Ihr Kind, trotz fehlender Tages-Versorgungskapazität, im Anschluss an die abgearbeitete Akutsprechstunde versorgt.
Wir bitten Sie mit diesem Privileg sehr verantwortungsvoll umzugehen, denn das Team wird für Ihre Versorgung Überstunden machen!
Aus diesem Grund ist für die Buchung einer "Notfall-Richtzeit" auch eine verbindliche schriftliche Anmeldung (Details auf Anfrage per Mail), mit einer konkreten Begründung uns gegenüber notwendig.
Bei akuten Notfallsituationen (heftigsten Schmerzen/Gefahr eines dauerhaften gesundheitlichen Schadens), können Sie sich natürlich auch ohne Richtzeit und Vorankündigung und zu jedem Zeitpunkt in unserer Praxis vorstellen. Weitere Infos zum Vorgehen bei Notfällen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen
Der bewusste und evidenzbasierte Einsatz antibiotischer Wirkstoffe ist eine unserer wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Versorgung unserer Patienten.
Das Verordnungsmanagement der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) ermöglicht allen Praxen ihr Verordnungsverhalten in Bezug auf systemische Antibiotika im Vergleich zur Fachgruppe abzubilden.
Die Praxis Dr. Beck & Kollegen liegt im Vergleich mit den übrigen Praxen für Kinder- und Jugendmedizin unverändert deutlich unter dem Durchschnitt in Bezug auf die Verordnungshäufigkeit systemischer Antibiotika in Westfalen Lippe.
Auszug aus dem Antibiotikabericht des Verordnungsmanagements der KVWL vom 05.09.2022
Auswertungsquartal I/2022; Vergleichsgruppe (VG) = Andere kinder- und
jugendmedizinische Praxen der Bezirksstelle
Praxis Dr. Beck & Kollegen
Kinder- & Jugendmedizin
Allergologie
Mittelstraße 11a
45549 Sprockhövel
Fon: 02339 / 91 28 31
Fax: 02339 / 12 19 770
Mail: info-praxis-beck@web.de
Sprechstundenzeiten:
Montags - Freitags
von 8:00 - 12:00 Uhr
Montags + Dienstags + Donnerstags
von 14:30 - 17:00 Uhr
Privat-Akutsprechstunde
täglich 12:00 - 13:00 Uhr
- nur nach telefonischer Vereinbarung -
Telefonsprechstunde:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 13:00 Uhr