Ärztliche Atteste und Bescheinigungen


Ärztliche Atteste und Bescheinigungen spielen im Alltag vieler Familien eine wichtige Rolle. Gleichzeitig kommt es hierbei immer wieder zu Missverständnissen. Aus diesem Grund möchten wir transparent darstellen, welche ärztlichen Bescheinigungen wir ausstellen können – und wo fachliche, rechtliche und ethische Grenzen bestehen.

 

 



Atteste und ärztliche Bescheinigungen – Möglichkeiten und Grenzen

Wir sind hausärztlich tätige Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.

Unsere gesellschaftliche Aufgabe besteht in der Beratung, Untersuchung, Beurteilung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf körperliche Erkrankungen sowie entwicklungsbezogene Fragestellungen. Zu anderen Auffälligkeiten oder Belastungen, insbesondere im psychischen, psychosozialen oder familiären Bereich, beraten wir orientierend, unterstützen bei der Einordnung und veranlassen bei Bedarf eine Weiterleitung an spezialisierte Fachgruppen, z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie oder Beratungsstellen.

 

Wir stellen ärztliche Bescheinigungen aus, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Inhalt des Attests liegt innerhalb unseres fachlichen Wirkungs- und Beurteilungsbereichs.
  • Es handelt sich um einen medizinischen Sachverhalt, den wir aufgrund unserer ärztlichen Fachkenntnisse beurteilen können.
  • Der Befund oder die Erkrankung wurde von uns selbst untersucht und medizinisch beurteilt.
  • Das Attest bezieht sich auf einen konkreten, zeitnahen Zeitraum.
  • Die Bescheinigung enthält eine sachliche, überprüfbare Tatsachenbeschreibung.

Typische Beispiele sind Atteste zu akuten oder chronischen körperlichen Erkrankungen, Verletzungen oder entwicklungsbezogenen Auffälligkeiten, die wir selbst festgestellt haben – auch wenn diese Bescheinigungen später für schulische, vertragliche oder versicherungsrechtliche Zwecke verwendet werden.

 

 

Was wir nicht bescheinigen oder attestieren dürfen:

Wir dürfen keine ärztlichen Atteste ausstellen, wenn:

  • der zu attestierende Sachverhalt außerhalb unseres fachlichen Wirkungsbereichs liegt,
  • eine medizinische Beurteilung durch uns nicht möglich oder nicht erfolgt ist,
  • eine rückwirkende Bestätigung ohne eigene Untersuchung gewünscht wird,
  • wertende oder fachfremde Schlussfolgerungen verlangt werden, die wir medizinisch nicht seriös beurteilen können.

Insbesondere die Bewertung psychischer oder psychosozialer oder emotionaler Abweichungen sind keine kinder- und jugendmedizinischen Fragestellung. Solche Einschätzungen setzen eine spezialisierte kinder- und jugendpsychiatrische oder psychotherapeutische Diagnostik voraus.

 

 

Warum wir hier klare Grenzen ziehen müssen
Ärztliche Atteste haben häufig rechtliche und finanzielle Folgen. Daher unterliegen sie strengen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben. Werden ärztliche Atteste ausgestellt, die nicht auf einer eigenen medizinischen Untersuchung beruhen oder außerhalb des fachlichen Beurteilungsbereichs liegen, und werden diese zur Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher oder vertraglicher Ansprüche verwendet, kann dies erhebliche Folgen für uns haben. Strafrechtlich droht nach § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Berufsrechtlich können Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten zu Rügen oder Geldbußen führen. Vertragsarztrechtlich sind Beanstandungen oder Regressforderungen möglich. Zivilrechtlich besteht das Risiko von Schadensersatzansprüchen.

 

Klare Grenzen zu ziehen schützt:

  • das Kind vor falschen oder nicht haltbaren Zuschreibungen,
  • die ärztliche Unabhängigkeit und Integrität,
  • und alle Beteiligten vor rechtlich angreifbaren Bescheinigungen.

 

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir bestimmte Attestanfragen ablehnen müssen, wenn sie außerhalb unseres fachlichen Wirkungs- und Beurteilungsbereichs liegen.

 

Gerne beraten wir medizinisch und unterstützen bei der Einordnung, welche weiteren Fachstellen oder Anlaufpunkte in einer jeweiligen Situation sinnvoll sein können.

 



Atetste und ärztliche Bescheinigungen – Kosten und rechtlicher Hintergrund

Ärztliche Bescheinigungen und Atteste gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie sind daher keine Kassenleistungen und müssen vom Auftraggeber der Bescheinigung (z. B. Patient:innen, Eltern oder Versicherungen) privat getragen werden.

Nach der ärztlichen Berufsordnung sind Atteste und ärztliche Berichte honorarpflichtige Leistungen. Eine kostenfreie Ausstellung ist berufsrechtlich nicht zulässig. Diese Regelung dient der Transparenz, der Gleichbehandlung aller Patient:innen und dem Schutz der ärztlichen Unabhängigkeit. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine freiwillige Entscheidung der Praxis, sondern um eine rechtlich vorgegebene Rahmenbedingung.

 Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der Regel nach GOÄ-Nr. 75 (schriftlicher Befundbericht). Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand und dem anzuwendenden Steigerungsfaktor (üblich Faktor 1,98 bis 3,5). Bei durchschnittlichem Aufwand liegen die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung in der Regel zwischen ca. 15,00 € und 26,52 €. Nach Erstellung der Bescheinigung wird eine schriftliche Rechnung ausgestellt, die bar oder per Überweisung beglichen werden kann.

 



Übliche Atteste und ärztliche Bescheinigungen

Bescheinigungen zu Krankheit, Betreuung und Alltag

 - Schulunfähigkeitsbescheinigung (krankheitsbedingt)

 - Kita- / Kindergarten-Bescheinigung

 - Bescheinigung über krankheitsbedingtes Fernbleiben

 - Teilnahmeverbot / Schonung im Schul- oder Kitabetrieb (zeitlich begrenzt)

 - Sportbefreiung (Schule / Verein)

 - Bescheinigung zur Wiederzulassung nach Erkrankung (z. B. nach Infekt)

 

Eltern / Arbeitgeber

 - Bescheinigung über Erkrankung eines Kindes (für Arbeitgeber der Eltern, sog. „Kinderkrank“-Bescheinigung)

 - Bescheinigung über notwendigen Betreuungsbedarf bei akuter Erkrankung

 - Bescheinigung über Arztbesuch / Behandlungszeit

 

Versicherungs- und Vertragsbescheinigungen für private Kranken- und Unfallversicherungen

  - Attest nach Unfall (Befund, Diagnose, Datum)

  - Bescheinigung über Verletzungsfolgen

  - Attest über akute oder chronische Erkrankungen

  - Dokumentation von Befunden für Versicherungen

 

Reiserücktritt / Veranstalter

 - Attest über Erkrankung, wenn Untersuchung erfolgt ist und die Erkrankung reisetauglichkeitsrelevant war

 - Bescheinigung über fehlende Reisefähigkeit aus medizinischen Gründen

 

Fitnessstudio / Sportanbieter

 - Attest über vorübergehende Sportunfähigkeit

 - Attest über medizinisch notwendige Trainingspause

  - Bescheinigung über körperliche Einschränkungen

 

Medizinisch-fachliche Bescheinigungen

- Atteste zu akuten Erkrankungen

- Atteste zu chronischen Erkrankungen

- Bescheinigungen zu Entwicklungsauffälligkeiten, sofern medizinisch beurteilt und innerhalb der allgemeinpädiatrischen Kompetenz

 

Medikamentenbescheinigungen (z. B. für Schule, Kita, Reisen)

Inhalations-, Notfall- oder Therapiepläne

 

Infektionsschutz / Gemeinschaftseinrichtungen

- Bescheinigung zur Wiederaufnahme nach Infektion

- Atteste gemäß Infektionsschutzgesetz (z. B. Läuse, Gastroenteritis)

- Bescheinigung über Nicht-Ansteckungsfähigkeit 

 

Bescheinigungen im Zusammenhang mit Unfällen

- BG-Fälle (Schule / Kita)

- Unfallbescheinigung

- Verletzungsdokumentation

- Bescheinigung über Unfallfolgen

- Attest für Versicherungen oder Behörden (Tatsachen!)

 

Sonstige zulässige Bescheinigungen

 - Attest über Arztkontakte / Behandlungshäufigkeit

 - Bescheinigung über Impfstatus

 - Attest über medizinische Notwendigkeit von Hilfsmitteln

 - Bescheinigung zur Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an Veranstaltungen